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Buchungs- und Stornobedingungen

Allgemeine Buchungsbestimmungen

Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Vermieter in der Regel, nach Rechtssprechung der Gerichte, bei Übernachtung und Frühstück 80 %, bei Halbpension 70 % und bei Ferienwohnungen 90 % des vereinbarten Preises zu verlangen. Bis 8 Wochen vor Anreise ist eine Stornierung kostenlos!

  5. a. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    b. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers/der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

  6. Ausschließlich Gerichtsstand ist der Betriebsort.

  7. Preisaushang: Alle Zimmer unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Preisaushangspflicht. Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgehende Angebot.

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um Stornokosten zu vermeiden !

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